Im Rechtsstreit um Gaserhöhungspreise des Energiekonzerns RWE spricht sich die Generalanwältin des EuGH für die Verbraucher aus. Folgt der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin Verica Trstenjak, können zahlreiche Sonderkunden aller Energieversorger mit ähnlichen Klauseln in ihren Verträgen rückwirkend die Rückzahlung von Gaspreiserhöhungen verlangen, es käme zu einem Präzedenzfall.