Theoretisch schützt die Niederlassungsfreiheit den Zuzug von Gesellschaften innerhalb der EU. Faktisch zuziehen kann jedoch nur, wer es zunächst schafft, aus dem Gründungsstaat wegzuziehen. Der Wegzug ist die eigentliche Hürde, da der Wegzug im Gegensatz zum Zuzug von Gesellschaften nicht von der Niederlassungsfreiheit geschützt ist. Dies verdeutlichen die Gerichtsurteile Daily Mail und Centros, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte.
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Die EuGH-Entscheidungen: Vale & Polbud
Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und deren Auswirkung auf die deutsche Rechtsprechung
Die Mobilität von Gesellschaften innerhalb der EU ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches und unternehmerisches Handeln.
Ziel der EU ist es einen vollkommenen Binnenmarkt herzustellen, ohne Mobilitätshindernisse. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU hat heutzutage unterschiedliche Gründe. Sie erhoffen sich dabei Standortvorteile, günstigere steuerliche Regelungen, sowie eine verbesserte Infrastruktur. Auch politische Gründe hinsichtlich des Brexits bspw. kommen in Frage.Das Hauptaugenmerk bei diesem Beitrag soll auf die Untersuchung der Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften unter gleichzeitigem Formwechsel sowie Berücksichtigung der ach deriederlassungsfreiheit und deren Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung gelegt werden.
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Die Frauenquote – Umstrukturierung in Führungspositionen?
Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat das längst über die Fachkreise hinaus bekannte Thema „Frauenquote“ einen Abschluss gefunden. Was das am 01.05.2015 in Kraft getretene Gesetz an Umstrukturierungen und neuen Aufgaben für Vorstände und Aufsichtsräte mit sich bringt, wird in diesem Beitrag behandelt.