Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und deren Auswirkung auf die deutsche Rechtsprechung

Die Mobilität von Gesellschaften innerhalb der EU ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches und unternehmerisches Handeln.
Ziel der EU ist es einen vollkommenen Binnenmarkt herzustellen, ohne Mobilitätshindernisse. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU hat heutzutage unterschiedliche Gründe. Sie erhoffen sich dabei Standortvorteile, günstigere steuerliche Regelungen, sowie eine verbesserte Infrastruktur.  Auch politische Gründe hinsichtlich des Brexits bspw. kommen in Frage.

Das Hauptaugenmerk bei diesem Beitrag soll auf die Untersuchung der Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften unter gleichzeitigem Formwechsel sowie Berücksichtigung der ach deriederlassungsfreiheit und deren Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung gelegt werden.