In dem Urteil vom 27. 10. 2008 mit dem Aktenzeichen II ZR 158/06 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine in der Schweiz gegründete Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland als rechtsfähige Personengesellschaft zu behandeln ist. Dies ändert die persönliche Haftung der Gesellschafter grundlegend.
-
Der Umzug von Gesellschaften innerhalb der EU anhand der Entscheidungen Daily Mail (EuGH, 27.09.1988) und Centros (EuGH, 09.03.1999 – C 212/97)
Theoretisch schützt die Niederlassungsfreiheit den Zuzug von Gesellschaften innerhalb der EU. Faktisch zuziehen kann jedoch nur, wer es zunächst schafft, aus dem Gründungsstaat wegzuziehen. Der Wegzug ist die eigentliche Hürde, da der Wegzug im Gegensatz zum Zuzug von Gesellschaften nicht von der Niederlassungsfreiheit geschützt ist. Dies verdeutlichen die Gerichtsurteile Daily Mail und Centros, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte.