Theoretisch schützt die Niederlassungsfreiheit den Zuzug von Gesellschaften innerhalb der EU. Faktisch zuziehen kann jedoch nur, wer es zunächst schafft, aus dem Gründungsstaat wegzuziehen. Der Wegzug ist die eigentliche Hürde, da der Wegzug im Gegensatz zum Zuzug von Gesellschaften nicht von der Niederlassungsfreiheit geschützt ist. Dies verdeutlichen die Gerichtsurteile Daily Mail und Centros, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte.