In seiner Entscheidung vom 19.10.2010 (II ZR 240/08) hatte sich der BGH mit der Frage zu beschäftigen, ob die Gesellschafter sich an der Sanierung einer notleidenden Gesellschaft zu beteiligen oder im Weigerungsfall aus der Gesellschaft auszuscheiden haben. Das Urteil ist insofern richtungsweisend, als bis zu diesem Zeitpunkt einzelne zahlungsunwillige Gesellschafter die komplette Gesellschaft durch Verweigerung von Nachschüssen in die Insolvenz treiben konnten, auch wenn die Mehrheit der Gesellschafter zur Sanierung bereit war.
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Wenn aus Gläubigern Gesellschafter werden – Der Debt-Equity-Swap als finanzwirtschaftliches Sanierungsinstrument nach ESUG
Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sind zum 01.03.2012 grundlegende Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) in Kraft getreten. Ziel dieser Reform ist die Sanierungsfunktion der InsO zu stärken. Dementsprechend sollte die bislang strikte Trennung von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht überwunden und die Einbeziehung der Anteilseigner des schuldnerischen Unternehmens in den Insolvenzplan ausdrücklich ermöglicht werden. Infolgedessen wurde auch der Debt-Equity-Swap durch die Insolvenzordnung erstmals kodifiziert.
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Transfergesellschaft und Unternehmenssanierung
Für die Mitarbeiterinnen der insolventen Drogeriekette Schlecker forderten Politiker (z.B. Die Linke und Die Grünen) eine Transfergesellschaft, auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (kurz BQG). Was ist das eigentlich? Das klärt diese Kurzdarstellung.