Darf der Gesellschafter einer Personengesellschaft von den Sanierungsbeiträgen seiner Mitgesellschafter profitieren, ohne einen eigenen zu leisten? Unter Hinweis auf die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht hat der BGH das in der viel beachteten Entscheidung „Sanieren oder Ausscheiden“ verneint. Die Rechtsprechung hat der II. Senat im Juni 2015 bestätigt und verfeinert.
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Sanieren oder Ausscheiden – Pflicht des Gesellschafters einer Publikumsgesellschaft zur Mitwirkung an deren Sanierung, BGH, 19.10.2009, II ZR 240/08
In seiner Entscheidung vom 19.10.2010 (II ZR 240/08) hatte sich der BGH mit der Frage zu beschäftigen, ob die Gesellschafter sich an der Sanierung einer notleidenden Gesellschaft zu beteiligen oder im Weigerungsfall aus der Gesellschaft auszuscheiden haben. Das Urteil ist insofern richtungsweisend, als bis zu diesem Zeitpunkt einzelne zahlungsunwillige Gesellschafter die komplette Gesellschaft durch Verweigerung von Nachschüssen in die Insolvenz treiben konnten, auch wenn die Mehrheit der Gesellschafter zur Sanierung bereit war.