Das voraussichtlich zum 1. Januar 2020 in Kraft tretende Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht unter anderem eine Reihe von Maßnahmen für die Geschäfte einer börsennotierten Gesellschaft mit ihren nahestehenden Unternehmen und Personen („Related Party Transactions“) vor. Die Regulierung in diesem Rechtsgebiet wurde deswegen geplant, weil solche Geschäfte den nahestehenden Unternehmen und Personen die Möglichkeit geben können, sich Werte der Gesellschaft anzueignen. Daher prüft dieser Beitrag, ob die neuen Vorschriften tatsächlich diesen Zweck erfüllen und schließt nach einer Analyse ihrer Anwendungsvoraussetzungen mit der Kritik der ergriffenen Maßnahmen ab.
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Die Macht der Unsichtbaren- Wie Stimmrechtsberater Hauptversammlungen beeinflussen
In der Hauptversammlungssaison 2019 wurde sowohl der Bayer-Vorstand, mit seinem Vorsitzenden Werner Baumann, als auch der Vorstand und Verwaltungsrat der Schweizer Großbank UBS in der Hauptversammlung nicht entlastet und ihnen damit das Vertrauen der Gesellschaft entzogen. Zittern mussten neben Managern der Bayer AG und UBS auch die Manager der Deutschen Bank sowie der Credit Suisse. Diese Entwicklungen haben einen gemeinsamen Ursprung: Die Stimmrechtsberater.
Bis vor ein paar Jahren wusste kaum einer, was der Begriff des Stimmrechtsberaters bedeutet. Nun sind sie aufgrund der weitreichenden Auswirkungen ihrer Stimmempfehlungen, welche besonders in der Hauptversammlungssaison 2019 zum tragen kamen, in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt.
Der folgende Artikel behandelt die Rolle der Stimmrechtsberater und die sie betreffenden Änderungen durch die Zweite Aktionärsrechterichtlinie sowie ihre nationale Umsetzung in dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II).