Mit dem Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) am 10.07.2015 scheint auf den ersten Blick der Wunsch der Arbeitgeber erfüllt, die sich eine juristische Handhabe gegen kleine, streikfreudige Spartengewerkschaften gewünscht hatten. Fraglich ist aber, ob das Gesetz dies einlösen kann.
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Referentenentwurf zum Tarifeinheitsgesetz
Die deutsche Tariflandschaft ist von immer wiederkehrenden Maßnahmen des Arbeitskampfes geprägt. So bewirkte der von der GDL geführte Streik nicht nur enorme Verluste bei der Bahn, sondern auch wesentliche Beeinträchtigungen auf Seiten der Fahrgäste. Neben der GDL nutzen indes auch andere Gewerkschaften wie ver.di und die GEW ihre Möglichkeit, für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken. Dem will die Politik nun Einhalt gebieten und legte im Oktober 2014 einen Referentenentwurf zu einem geplanten Tarifeinheitsgesetz vor. Tarifkollisionen im Betrieb sollen von nun an nach dem Mehrheitsprinzip gelöst werden. Für kleinere Gewerkschaften bedeutet das allerdings eine erhebliche Einschränkung ihrer Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 III GG.