Die deutsche Tariflandschaft ist von immer wiederkehrenden Maßnahmen des Arbeitskampfes geprägt. So bewirkte der von der GDL geführte Streik nicht nur enorme Verluste bei der Bahn, sondern auch wesentliche Beeinträchtigungen auf Seiten der Fahrgäste. Neben der GDL nutzen indes auch andere Gewerkschaften wie ver.di und die GEW ihre Möglichkeit, für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken. Dem will die Politik nun Einhalt gebieten und legte im Oktober 2014 einen Referentenentwurf zu einem geplanten Tarifeinheitsgesetz vor. Tarifkollisionen im Betrieb sollen von nun an nach dem Mehrheitsprinzip gelöst werden. Für kleinere Gewerkschaften bedeutet das allerdings eine erhebliche Einschränkung ihrer Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 III GG.
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EuGH kippt die Altersbefristung von 60 Jahren für Lufthansa-Piloten
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 13.09.2011 (Prigge u.a.) zu Altersbefristungen in Tarifverträgen vermutlich den Grundstein für den größten Streik der Unternehmensgeschichte der Deutschen Lufthansa AG gelegt. Die Gewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ rief 5400 Piloten vom 2. April bis 4. April 2014 zur Arbeitsniederlegung auf. Die Folgen waren gravierend – ungefähr 3800 gestrichene Flüge, rund 425.000 betroffene Passagiere und ein finanzieller Verlust von rund 45 Mio. € für die Lufthansa. Außerdem womöglich ein großer Image-Schaden, da die Zuverlässigkeit des Unternehmens durch mehrere Streiks der letzten Jahre, unter anderem des Bodenpersonals oder der Flugbegleiter, in Frage gestellt wird.
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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Nach Verweisen auf Tarifverträge der tarifunfähigen christlichen Gewerkschaft klagten zahlreiche Leiharbeitnehmer in Deutschland auf Lohnnachzahlungen. Am 13.3.2013 entschied das Bundesarbeitsgericht über fünf Verfahren. Demnach steht zahlreichen Leiharbeitnehmern in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnnachzahlung zu.