Mit dem Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) am 10.07.2015 scheint auf den ersten Blick der Wunsch der Arbeitgeber erfüllt, die sich eine juristische Handhabe gegen kleine, streikfreudige Spartengewerkschaften gewünscht hatten. Fraglich ist aber, ob das Gesetz dies einlösen kann.