Der Mensch ist die wertvollste Ressource eines erfolgreichen Unternehmens. Ohne die richtigen Mitarbeiter am richtigen Ort zur richtigen Zeit ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht überlebensfähig. Für Unternehmen steigt daher die Bedeutung, sich bereits vor der Einstellung ein umfassendes Bild von potenziellen Arbeitnehmern zu machen. Social Media bietet hier ein geeignetes Instrument für die sogenannten Background Checks von Bewerbern. Doch wie ist dieses Vorgehen der Arbeitgeber rechtlich zu beurteilen? Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsätze für eine datenschutzkonforme Recherche über Bewerber in sozialen Netzwerken vorgestellt.
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Background Checks von Bewerbern – was ist erlaubt?
- Laura Kreimendahl
- 4. Januar 2016
- Categories: Arbeitsrecht, Datenschutzrecht
- Tags: Arbeitgeber, Arbeitsrecht, Background Check, Bewerberrecherche, Bewerberüberprüfung, Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz, Personalauswahl, Pre-Employment-Screening, Recruiting, Social Media, soziale Netzwerke
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Kündigung 2.0 – Beleidigungen auf Social Media als Kündigungsgrund
- C.Gueney
- 12. Juli 2014
- Categories: Arbeitsrecht
- Tags: Arbeitsrecht, Art. 5 GG, Beleidigungen, BGB, Kündigung, Social Media, Wirtschaftsrecht
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„Wer nutzt heute noch keine Social Media Plattformen? Es scheint kaum jemanden zu geben, der diese nicht in sein Leben installiert und verlinkt hat und sie used.“ Das gilt nicht nur für den privaten User sondern mittlerweile auch für eine Vielzahl deutscher Unternehmen. Im Jahr 2012 waren es bereits 84,8 % aller deutschen Unternehmen, die Social Media betrieben (im Vergleich: 2011 nur 72,3%). Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sind quasi auch außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit einander vernetzt. Alle Posts, Likes, Tweets und vieles mehr sind somit auch für den Arbeitgeber sichtbar. Fragen die man sich stellen sollte sind somit vorprogrammiert: „Welche meiner Äußerungen, sei es auch beleidigende, sind vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt und welche nicht?“ „Und wie kritisch darf ich mich über mein Unternehmen überhaupt äußern?“