Der Mensch ist die wertvollste Ressource eines erfolgreichen Unternehmens. Ohne die richtigen Mitarbeiter am richtigen Ort zur richtigen Zeit ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht überlebensfähig. Für Unternehmen steigt daher die Bedeutung, sich bereits vor der Einstellung ein umfassendes Bild von potenziellen Arbeitnehmern zu machen. Social Media bietet hier ein geeignetes Instrument für die sogenannten Background Checks von Bewerbern. Doch wie ist dieses Vorgehen der Arbeitgeber rechtlich zu beurteilen? Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsätze für eine datenschutzkonforme Recherche über Bewerber in sozialen Netzwerken vorgestellt.
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Background Checks von Bewerbern – was ist erlaubt?
- Laura Kreimendahl
- 4. Januar 2016
- Categories: Arbeitsrecht, Datenschutzrecht
- Tags: Arbeitgeber, Arbeitsrecht, Background Check, Bewerberrecherche, Bewerberüberprüfung, Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz, Personalauswahl, Pre-Employment-Screening, Recruiting, Social Media, soziale Netzwerke
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