Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch seine Entscheidung vom 10.02.2015 (IX R 23/14) eine bestehende Rechtsprechung grundlegend geändert. Hiernach muss nun der Zwangsverwalter die Einkommenssteuer entrichten, sobald er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung innerhalb der Zwangsverwaltung generiert. Das ist auch der Fall, wenn neben des Zwangsverwaltungsverfahrens ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde.
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Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Kann die Selbstanzeige den Top-Manager Hoeneß vor dem Gefängnis retten?
Bekannt als Top-Manager des FC Bayern München, machte Herr Hoeneß im Frühjahr dieses Jahres durch Negativschlagzeilen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung auf sich aufmerksam. Ob die Voraussetzungen der Selbstanzeige erfüllt sind und ob es überhaupt eine Möglichkeit der Straffreiheit für Steuersünder geben sollte, wird nun erneut deutschlandweit diskutiert.