Von Verbrauchern kaum wahrgenommen und von Unternehmern abgetan als überflüssige und in Teilen unverständliche Regulierungen fristen die gesetzlichen Informationspflichten ein Schattendasein in der Netzwelt. Dies wird schon daran deutlich, dass es kaum einem Unternehmen gelingt, alle nötigen Informationen benutzerfreundlich und gesetzeskonform dem Verbraucher zu präsentieren. Dabei sind ausreichende Informationen die Grundlage eines funktionierenden Onlinevertriebs. Nur sie können die für den Vertragsschluss im Internet dringend benötigte Vertrauensbasis schaffen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Informationspflichten können außerdem Bußgelder im fünfstelligen Bereich fällig werden. Überflüssig sind die Informationspflichten also keineswegs und im Folgenden wird gezeigt, wie verständlich und einfach sie anzuwenden sind, wenn man sie nur strukturiert und zusammenfasst.
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Von Praktikanten und der Suche nach ihrem Recht
„Sie haben bereits erste Praxiserfahrung gesammelt, idealerweise im Bereich (…)“, so oder ähnlich begegnet uns beinahe jede Stellenanzeige. Ein Direkteinstieg nach dem Studium ohne praktische Erfahrung ist heute nur schwer vorstellbar. Das Schlüsselwort lautet Praktika: Es steht für Berufserfahrung während des Studiums und ist so wichtig wie nie zuvor. Die Studenten im Praktikum sind schützenswert und vor allem zahlreich. Dennoch ist ihre Rechtslage zu weiten Teilen unklar und wird durch Rechtsprechung von vor 39 Jahren beeinträchtigt. Die damit einhergehende Unsicherheit führt zu der im Folgenden behandelten Frage, auf welche Schutznormen sich die Praktikanten berufen können und ob es praktische Tipps für den „Notfall“ gibt, die jedem Praktikanten ein Begriff sein sollten.