In Deutschland absolvieren jährlich mehrere Millionen junger Menschen ein Praktikum, ob entgeltlich oder unentgeltlich spielt dabei keine Rolle. Fakt ist, sie machen es aus den unterschiedlichsten Gründen, sei es freiwillig oder verpflichtend im Rahmen ihrer Schul- oder Hochschulausbildung. Fast jeder junge Mensch ist bereits einmal in den Genuss gekommen, ein Praktikum zu absolvieren und weis, wie es sich anfühlt als: „Das ist unser neuer Praktikant/in“ vorgestellt zu werden. Dabei kann es vorkommen, dass die Praktikanten untereinander eine unterschiedliche Behandlung erfahren müssen. An dieser Stelle stellt sich die Frage, warum sich für Freiwillige- und Pflichtpraktikanten rechtlich zwei unterschiedliche Welten ergeben, wenn doch alle Praktikanten die gleichen Arbeitsleistungen erbringen?
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Von Praktikanten und der Suche nach ihrem Recht
„Sie haben bereits erste Praxiserfahrung gesammelt, idealerweise im Bereich (…)“, so oder ähnlich begegnet uns beinahe jede Stellenanzeige. Ein Direkteinstieg nach dem Studium ohne praktische Erfahrung ist heute nur schwer vorstellbar. Das Schlüsselwort lautet Praktika: Es steht für Berufserfahrung während des Studiums und ist so wichtig wie nie zuvor. Die Studenten im Praktikum sind schützenswert und vor allem zahlreich. Dennoch ist ihre Rechtslage zu weiten Teilen unklar und wird durch Rechtsprechung von vor 39 Jahren beeinträchtigt. Die damit einhergehende Unsicherheit führt zu der im Folgenden behandelten Frage, auf welche Schutznormen sich die Praktikanten berufen können und ob es praktische Tipps für den „Notfall“ gibt, die jedem Praktikanten ein Begriff sein sollten.