Am 14. November 2012 hat die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf zur Geschlechterbalance, auch bekannt als „Frauenquote“, veröffentlicht. In der Richtlinie sollten EU- Mitgliedstaaten verpflichtet werden spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der geplanten Richtlinie eine gesetzliche Quotenregelung einzuführen, sodass bis zum 1. Januar 2020 eine Erhöhung des Frauenanteils um 40% in den Leitungsorganen der börsennotierten Unternehmen erreicht werden sollte. Die Richtlinie wurde allerdings von den Mitgliedstaaten der EU abgelehnt. Am 1. Januar 2016 ist daraufhin das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Deutschland in Kraft getreten. Der folgende Beitrag soll klären, weshalb der Richtlinienentwurf nicht verabschiedet wurde und damit zu einer nationalen Regelung geführt hat, deren Inhalt dabei näher erläutert werden soll.
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Die Frauenquote im Aufsichtsrat – Das Ende der Männerwirtschaft?
Jahr für Jahr konnte man bei der Tagung der Regierungskommission für Corporate Governance in Berlin erleben, wie mehrfach die FDP-Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger laut und deutlich warnte: Wenn die Herren in den Führungsetagen weiterhin kein Einsehen hätten und von sich aus für mehr Diversity sorgten, dann sei die gesetzliche Frauenquote nicht mehr zu verhindern. Damals zuckten noch viele unbeeindruckt mit den Schultern. Einige Spitzenvertreter des Managerstandes erklärten sogar auf den Podien, sie hätten natürlich längst geeignete Frauen eingestellt – wenn es nur welche gäbe. Um der „Männerwirtschaft“ ein Ende zu setzen, verabschiedete der Bundestag am 06.03.2015 das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen.“ Welche Auswirkungen das neue Gesetz für die betroffenen Unternehmen hat und welche Pro und Contra Argumente bei der Frauenquote-Debatte auftreten, erfahren Sie im Folgenden Artikel.