Für den „Compliance-Manager“, ein Online-Portal für Compliance-Manager, habe ich einen Beitrag zu der Frage verfasst, ob eine Rechtspflicht zur Compliance besteht, der vielleicht auch beim hiesigen Leserkreis auf Interesse stößt. Die Antwort ist natürlich: „Es kommt darauf an“. …
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Der „Vollzeit-Aufsichtsrat“ – ein neues Berufsbild? (Porsche vs. VW)
Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs lässt vermuten, dass die Professionalisierung des Aufsichtsrats auch im Jahr 2013 eines der Themen in deutschen Aktiengesellschaften insbesondere den DAX-Unternehmen sein wird.
In der Übernahmeschlacht Porsche-VW im Jahre 2009 hatte die Porsche Automobil Holding SE versucht, die Übernahme der Volkswagen AG durch riskante Derivategeschäfte am Kapitalmarkt zu finanzieren. Das Aufsichtsratsmitglied der Porsche SE, Prof. Dr. Ferdinand K. Piëch, hatte daraufhin am Rande einer Veranstaltung auf Sardinien sinngemäß geäußert, er könne die wirtschaftliche und rechtliche Tragweite der Derivategeschäfte des Vorstands aufgrund deren Komplexität und mangels eigener Kenntnisse nicht hinreichend beurteilen. Diesen „Offenbarungseid“ sah eine Aktionärin der Porsche SE als eine schwere Pflichtverletzung aufgrund eines Erfassungs- bzw. Beurteilungsfehlers an und erhob Klage gegen den Entlastungsbeschluss für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009. Sowohl das Oberlandesgericht Stuttgart als auch der Bundesgerichtshof bestätigten diese Sicht der Klägerin.