Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland hat bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gemacht. Dieses Ergebnis lässt sich einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die zum Start des Themenjahres „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht“ veröffentlicht wurde, entnehmen. Doch wann kann man – aus juristischer Sicht – überhaupt von sexueller Belästigung sprechen? Und berechtigt diese automatisch zur Kündigung?