Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland ist von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, dies ergab eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Studie aus dem Jahr 2015 verdeutlicht, durch die hohe Anzahl der Betroffenen die Relevanz des Themas und zeigt außerdem auf, dass sich genauso viele Männer wie Frauen betroffen fühlen. Was viele nicht wissen, es gibt mehr als nur ein Gesetz, dass vor sexueller Belästigung schützen soll. Eines dieser Gesetze ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches speziell den Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen soll. Im AGG ist nicht nur die Definition von sexueller Belästigung zu finden, sondern es enthält auch die Schutzpflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Doch wann liegt eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor und wie kann der Arbeitgeber Betroffenen helfen?
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz- einmalige Entgleisung oder Kündigungsgrund?
Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland hat bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gemacht. Dieses Ergebnis lässt sich einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die zum Start des Themenjahres „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht“ veröffentlicht wurde, entnehmen. Doch wann kann man – aus juristischer Sicht – überhaupt von sexueller Belästigung sprechen? Und berechtigt diese automatisch zur Kündigung?