Erklärt ein Mieter einer Wohnung seine Zustimmung zu einem schriftlichen Mieterhöhungsverlangen der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete vom Vermieter (§§ 558a ff. BGB), so steht dem Mieter nicht das Recht zu, diese Zustimmung nach Maßgabe der Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei im Fernabsatz abgeschlossenen Verbraucherverträgen zu widerrufen. Urteil vom 17.10.2018 VIII ZR 94/17 (LG Berlin)
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den rechtlichen und volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Wohnraummietrechts sowie einer kritischen Würdigung der Entscheidung des BGH mit dem Fokus auf der Fragestellung, ob es sich bei einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach Zustimmung durch den Mieter um ein Fernabsatzvertrag handelt, welcher dem Mieter ein Widerrufsrecht gewährt.