Am 18.06.2006 trat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft. Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert werden. Seinen Anwendungsbereich findet des Gesetz vorrangig im Arbeitsrecht. Medial tritt das AGG häufig im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen auf. Der Grund: Stellenausschreibungen die nicht den Vorgaben des AGG entsprechen führen häufig zu Schadensersatz- und Unterlassungsklagen durch abgelehnte BewerberInnen. Oft hängen diese mit vermuteten Altersdiskriminierungen zusammen. Viele Stellenausschreibungen richten sich an „Young Professionals“, bieten oder suchen für ein „junges dynamisches Team“ usw. Aber ist das legal?