Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 13.09.2011 (Prigge u.a.) zu Altersbefristungen in Tarifverträgen vermutlich den Grundstein für den größten Streik der Unternehmensgeschichte der Deutschen Lufthansa AG gelegt. Die Gewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ rief 5400 Piloten vom 2. April bis 4. April 2014 zur Arbeitsniederlegung auf. Die Folgen waren gravierend – ungefähr 3800 gestrichene Flüge, rund 425.000 betroffene Passagiere und ein finanzieller Verlust von rund 45 Mio. € für die Lufthansa. Außerdem womöglich ein großer Image-Schaden, da die Zuverlässigkeit des Unternehmens durch mehrere Streiks der letzten Jahre, unter anderem des Bodenpersonals oder der Flugbegleiter, in Frage gestellt wird.
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„Young Professionals“ und das AGG
Am 18.06.2006 trat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft. Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert werden. Seinen Anwendungsbereich findet des Gesetz vorrangig im Arbeitsrecht. Medial tritt das AGG häufig im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen auf. Der Grund: Stellenausschreibungen die nicht den Vorgaben des AGG entsprechen führen häufig zu Schadensersatz- und Unterlassungsklagen durch abgelehnte BewerberInnen. Oft hängen diese mit vermuteten Altersdiskriminierungen zusammen. Viele Stellenausschreibungen richten sich an „Young Professionals“, bieten oder suchen für ein „junges dynamisches Team“ usw. Aber ist das legal?