Die Angriffe auf sensible Informationen wie Online-Banking-Daten nehmen immer weitere Ausmaße an. Zwar sind die Banken bemüht, technische Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen, jedoch machen sich Kriminelle vor allem zu Nutze, dass ein Kontakt zwischen Bank und Kunde meist nur noch mittels Fernkommunikationsmittel stattfindet. Vor allem die Methoden des sog. „Pharming“ haben sich in der letzten Zeit konsequent weiterentwickelt, so dass auch die Rechtslage neu bewertet werden muss.
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BGH verschmäht Interessentheorie
Mit dem Beschluss des BGH vom 15. Mai 2012 ist die Interessentheorie im Insolvenzstrafrecht in ein neues Licht gerückt. Bisher diente die Interessentheorie zur Differenzierung zwischen Untreue und Bankrott. Mit dem Urteil vom 15. Mai 2012 wird die Strafbarkeit eines Geschäftsführers wegen Bankrotts nicht unwesentlich erweitert.
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Hoch lebe die Niederlassungsfreiheit
Dieser Auffassung war auch der EuGH in seinem Urteil vom 12.7.2012 in der Rechtssache VALE. Er entschied, dass der grenzüberschreitende Formwechsel von Gesellschaften innerhalb der EU grundsätzlich von der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49, 54 AEUV geschützt ist. Sofern die Umwandlung einer inländischen Gesellschaft nach nationalen Regelungen möglich ist, kann nach dem EuGH auch die Umwandlung einer EU-Auslandsgesellschaft in eine inländische Gesellschaft aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit nicht versagt werden.
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Die Bedeutung der Rechtstheorie
„Es ist hinlänglich bekannt, dass den Grundlagenfächern in der juristischen Ausbildung häufig nicht die Aufmerksamkeit gewidmet wird, die ihnen gebührt.“ Mit dieser provokanten Aussage beginnt ein in der JuS 10/2012 veröffentlichter Artikel von Dr. Elmar Krüger, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Osnabrück, zum zu niedrigen Stellenwert der Rechtstheorie in der (wirtschafts)juristischen Ausbildung. Es gibt viele Gründe, sich mit den theoretischen Grundlagen des Rechts zu befassen.
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Veranstaltung: Veränderungen im juristischen Arbeitsmarkt
Für Studierende des Wirtschaftsrechts im Bachelor und Master, aber auch für Studierende anderer juristischer Studiengänge haben wir für den 27.11.2012 eine Veranstaltung organisiert, die sich mit der Veränderung des juristischen Arbeitsmarkts befasst.
Referent ist Dr. Labudek von USG Professionals GmbH, die unter der Marke USG Legal juristische Personaldienstleistungen anbietet. Dr. Labudek hat daher ein sehr genaues Bild von den Anforderungen im juristischen Arbeitsmarkt und den Veränderungen desselben. Dieses Wissen teilt er mit uns, ich denke, dass die Studierenden von seinem Vortrag profitieren werden. Zudem werden eine Absolventin und ein Absolvent aus Bachelor und Master von ihren Erfahrungen im Berufseinstieg berichten.