Arbeitnehmer haben im Berufsleben mit einer immer stärker ansteigenden Arbeitsbelastung zu kämpfen. Daher ist es für jeden Einzelnen von großem Interesse zu wissen, wie hoch der eigene Urlaubsanspruch ist. Die als Erholungsurlaub bezeichnete bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers soll der Wiederherstellung und Erhaltung seiner Arbeitskraft dienen. Es kommt jedoch vor, dass rechtlich gar nicht eindeutig ist, wie hoch der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaubsanspruch ist.

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 17.11.2015 – 9 AZR 179/15) hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis am 1. Juli beginnt, in diesem Kalenderjahr den vollen Jahresurlaubsanspruch erwerben kann.