Der  „Dieselabgas-Skandal“um Volkswagen ist ein Dauerbrenner in den Medien. Viele durch VW geschädigte Verbraucher wünschen sich eine Möglichkeit kollektiven Rechtsschutzes nach dem Vorbild der in den USA praktizierten Sammelklagen‘ herbei. Der Gesetzgeber hat mit seinem „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ reagiert. Ab dem 1. November diesen Jahres können Verbraucherschutzverbände für geschädigte Verbraucher die sog. Musterfeststellungsklage erheben. Sie ist geregelt  in den §§ 606-614 ZPO. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat diese Möglichkeit sogleich genutzt und stellte ihre 240-seitige Klageschrift gegen VW am 1. November 2018 um 02:00 Uhr dem Oberlandesgericht Braunschweig zu.

Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Zielen des Gesetzgebers sowie den Wurzeln der Musterfeststellungklage und beantwortet die Frage: “Wie kommt der Verbraucher mit Hilfe der Musterfeststellungsklage zu seinem Schadensersatz?”