Im Jahre 2011 wurden die Großaktionäre der ISION-AG zur Zahlung von 209 Millionen Euro Schadesersatz an die Insolvenzverwaltung von Energis verurteilt. Dieses Urteil hat die Wahrnehmung der Fragen der Vorstandshaftung verändert. Während des Gerichtsverfahrens wurden grundlegend neue Grundsätze und Kriterien für die Haftung der Vorstandsmitglieder infolge erfolgloser Rechtsberatung geschaffen.
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Rechtmäßiges Alternativverhalten im Organhaftungsrecht
Im Urteil vom 10.07.2018 (BGH, Urt. v. 10.07.2018 – II ZR 24/17, OLG Düsseldorf) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Berufung des Vorstands auf ein sog. rechtmäßiges Alternativverhalten, d.h. der Einwand, der Schaden wäre auch bei einer möglichen, rechtmäßigen Verhaltensweise entstanden, für die Zurechnung des Schadenerfolgs beachtlich sein kann.