Der II. Zivilsenat des BGH hatte für den Fall der Vorrats-GmbH zu entschieden, ob die Verwendung eines GmbH-Mantels wirtschaftlich eine Neugründung darstellt.
Der II. Zivilsenat des BGH hatte für den Fall der Vorrats-GmbH zu entschieden, ob die Verwendung eines GmbH-Mantels wirtschaftlich eine Neugründung darstellt.