Die Vergütung von Vorständen in börsennotierten Gesellschaften und das Vergütungssystem, wird nicht erst seit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 analysiert und kritisiert, nein, es handelt sich um eine Problematik, welche seit Jahren Unzufriedenheit in der Gesellschaft auslöst. Im Jahr 2009 reagierte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf den anhaltenden öffentlichen Diskurs und verankerte eine gesetzliche Regelung im deutschen Aktiengesetz (AktG). Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen einer verbindlichen „Say on Pay“ Regelung auf europäischer Ebene und mit der Frage, ob diese Regelung für Deutschland systemwidrig sein könnte und daher nicht empfehlenswert ist.