Das Thema Steuergerechtigkeit ist durch den Fall Uli Hoeneß mehr denn je im Fokus der breiten Öffentlichkeit. Auch die Erbschaftsteuer steht in Anbetracht der nahenden Bundestagswahl im September 2013 im Rampenlicht. So will etwa die Linke den Spitzensteuersatz von derzeit 50% auf 60% anheben und die persönlichen Freibeträge auf 150.000€ vereinheitlichen und reduzieren. Auch die Grünen kokettieren mit der Erbschaftsteuer; so soll sich durch Reformen das jährliche Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer gar verdoppeln. Tatsächlich fallen jährlich Erbschaften mit einem Volumen von etwa 230 Milliarden Euro in der Bundesrepublik Deutschland an – Tendenz stark steigend. Nie zuvor hat eine Generation von den Vermögenswerten ihrer Ahnen in dem Maße profitieren können, wie es die heutige „Generation Erbe“ kann. Auffällig sind allerdings vor allem starke Begünstigungen des Betriebsvermögens im derzeitigen Erbschaftsteuerrecht, die der BFH mittels eines Vorlagebeschlusses vom BVerfG auf deren Verfassungsmäßigkeit geprüft haben will.