Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 24.05.2012 entschieden, dass eine AGB-Klausel, die beim Verbrauchsgüterkauf eine zeitlich befristete Rügepflicht für offensichtliche Mängel festlegt, unzulässig ist.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 24.05.2012 entschieden, dass eine AGB-Klausel, die beim Verbrauchsgüterkauf eine zeitlich befristete Rügepflicht für offensichtliche Mängel festlegt, unzulässig ist.