In seiner Qivive-Entscheidung entwickelte der BGH neue Leitsätze zu den Grundsätzen der verdeckten Sacheinlage sowie des „Hin- und Herzahlens“ von Einlagemitteln, nach deren gesetzlicher Neuregelung durch das MoMiG (2008).
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Die Qivive-Entscheidung des BGH
- Inga Meinert
- 9. April 2021
- Categories: Allgemein
- Tags: § 19 Abs. 4 GmbHG, § 19 Abs. 5 GmbHG, Anwendbarkeit der Grundsätze der verdeckten Sacheinlage, BGH, Hin- und Herzahlen von Einlagemitteln, Nichteinlagefähigkeit von Dienstleistungen, Umgehungsschutz bei der Kapitalaufbringung, Urteil vom 16. 2. 2009 - II ZR 120/07 Qivive
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