Gesetzesreformen. Für die einen eine Erweiterung ihrer Rechte, für die anderen der Abgrund. Alte Streitpunkte werden beigelegt und neue Fragen kommen auf. Allen Anforderungen gerecht zu werden scheint ein unmögliches Ziel zu sein. Warum sollte das bei der Urheberrechtsreform anders laufen? Am 01. März wird das Urheberrechtsgesetz (UrhG) zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). Während sich für Bildungseinrichtungen und Urheber einiges zum Positiven verändert, blicken so einige Verlage ins Leere.