Am 19.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall Suhrkamp abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen den Insolvenzplan zu erlassen, mit dem der Verlag in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird und der Minderheitsgesellschafter wesentliche Mitverwaltungsrechte verliert. Damit ist das Verfahren im wesentlichen abgeschlossen. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Maßnahmen allerdings ist (teilweise) noch anhängig, so dass noch mit einer Entscheidung in der Sache zu rechnen ist. Die geplanten Maßnahmen können jedoch umgesetzt werden.
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BGH entscheidet über Suhrkamp-Insolvenz
Der BGH hat im Juli 2014 über das umstrittene und in der Öffentlichkeit stark diskutierte Suhrkamp-Insolvenzverfahren entschieden. Aus dem Beschluss lässt sich viel über den Minderheitenschutz des Gesellschafters im Schutzschirmverfahren lernen, weshalb er für alle am Insolvenzrecht Interessierten sehr lesenswert ist. Geklärt wird eine verfahrensrechtliche Frage, nämlich diejenige, ob die Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans (§ 253 InsO) nur möglich ist, wenn zuvor Minderheitenschutz nach § 251 InsO beantragt wurde. Das verneint der BGH. Gleichzeitig stellt er klar, wie zu entscheiden ist, ob ein Betroffener durch einen Insolvenzplan schlechter gestellt wird. Im Ausnahmefall (der bei Suhrkamp gegeben war) darf man nicht davon ausgehen, dass die Beteiligung des Gesellschafters in der Insolvenz ohnehin wertlos sei, eine Schlechterstellung also ausgeschlossen sei. Das ist eine äußerst wichtige Klarstellung.
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HWR-Rechtsgespräch zur Suhrkamp-Insolvenz
Der Insolvenzplan, mit dem die Suhrkamp GmbH & Co. KG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll, ist am 15. Januar 2014 vom Amtsgericht bestätigt worden. Am 29. Januar 2014, dem Tag, an dem die Beschwerdefrist gegen diesen Plan ablief, fand ein HWR-Rechtsgespräch zum Thema statt. Der Insolvenzverwalter Dr. Torsten Martini und die Gesellschaftsrechtlerin Prof. Dr. Susanne Meyer diskutierten vor einem fachkundigen und zahlreichen Publikum unter Moderation von Prof. Dr. Peter Ries die Auswirkungen des Verfahrens und die Frage, ob ein Eingreifen des Gesetzgebers zum Schutz vor Missbrauch des Insolvenzplanverfahrens erforderlich ist. Die Folien zu den Vorträgen können Sie hier abrufen.