Jeder kennt die Berichte und Bilder aus den Medien wenn Flughäfen bestreikt werden. Einmal sind es die Piloten, einmal die Flugbegleiter oder das Bodenpersonal. Meist gibt es Chaos für die Flugreisenden und wirtschaftliche Einbußen für Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften.
Schadensersatzforderungen der Arbeitgeber gegen die Gewerkschaften bei rechtswidrigen Streiks, die sie selbst betreffen können aus dem Gesetz abgeleitet werden. Aber können auch Unternehmen, welche nur mittelbar vom Streik betroffen sind, Schadenersatz geltend machen?