Die Lehman-Pleite im Jahr 2008 brachte viele Geldanleger um ihr Vermögen. Auf Grund der Insolvenz einer der größten Banken in der Finanzbranche verloren zahlreiche Personen ihr Erspartes. Die zuvor erworbenen Lehman Zertifikate waren wertlos. Nun sprach der BGH zwei Geschädigten in Deutschland Schadensersatz zu, weil die beratende Bank den Anlegern wichtige Informationen zu Sonderkündigungsrechten vorenthielt.