Exzessive Vorstandsvergütungen geben seit längerem Anlass zur Kritik. Gefordert werden strengere Regelungen und mehr Mitspracherechte für die Aktionäre. Seit 2014 arbeitet die EU-Kommission diesbezüglich auf europäischer Ebene an einem Vorschlag zur Änderung der geltenden Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG). Vorbild für den Änderungsvorschlag sind insbesondere die beiden angelsächsischen Systeme von Großbritannien und den USA, wo bereits seit geraumer Zeit gesetzliche Regelungen zum Say on Pay (Aktionärsabstimmungen über die Vorstandsvergütungen) bestehen. Doch führen Say on Pay – Regelungen nicht generell zu einem Systembruch, insbesondere wenn in die originären Pflichten der leitenden Organe eingegriffen wird? Ein Vergleich der Regelungen in den monistischen Systemen Großbritanniens und der Vereinigten Staaten sowie denen des dualistischen Systems in Deutschland soll in diesem Artikel erörtert werden.
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Grundsätze der Vorstandsvergütung – „Say on Pay“ Regelung als wirkungsvolles europäisches Regulierungsinstrument?
Die Vergütung von Vorständen in börsennotierten Gesellschaften und das Vergütungssystem, wird nicht erst seit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 analysiert und kritisiert, nein, es handelt sich um eine Problematik, welche seit Jahren Unzufriedenheit in der Gesellschaft auslöst. Im Jahr 2009 reagierte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf den anhaltenden öffentlichen Diskurs und verankerte eine gesetzliche Regelung im deutschen Aktiengesetz (AktG). Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen einer verbindlichen „Say on Pay“ Regelung auf europäischer Ebene und mit der Frage, ob diese Regelung für Deutschland systemwidrig sein könnte und daher nicht empfehlenswert ist.