Am 09.11.2012 wurde das Gesetz zur Einführung der Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess verabschiedet. Dadurch soll im Zivilprozess der Rechtsschutz verbessert und Bürgerinnen und Bürgern vor der Gefahr unzulässiger Rechtsbehelfe geschützt werden.
Am 09.11.2012 wurde das Gesetz zur Einführung der Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess verabschiedet. Dadurch soll im Zivilprozess der Rechtsschutz verbessert und Bürgerinnen und Bürgern vor der Gefahr unzulässiger Rechtsbehelfe geschützt werden.