Das LAG Nürnberg hat am 05.08.2015 über die Frage entschieden, ob Arbeitnehmer eigenständig Raucherpausen während ihrer Arbeitszeit einlegen dürfen, ohne Vergütungsabzüge zu erleiden. Jahrelang vergütete der Arbeitgeber die Raucherpausen seiner Angestellten. Mit Inkrafttreten einer neuen Betriebsvereinbarung, in welcher das „Ausstempeln“ beim Verlassen des Arbeitsplatzes aufgrund einer Raucherpause festgeschrieben wurde, beabsichtigte der Arbeitgeber nun die Ungleichbehandlung der nichtrauchenden Mitarbeiter abzustellen.