Es kommt nicht selten vor, dass gefälschte Produkte als Originale im Internet zum Verkauf angeboten werden. Haben die Markenlizenznehmer zur Ermittlung des Verkäufers einen Auskunftsanspruch gegen die Bank über den Namen und die Anschrift des Kontoinhabers oder steht diesem das Bankgeheimnis entgegen? Nachdem zunächst der EuGH zu dieser Frage Stellung nahm, hat der BGH nun den Auskunftsanspruch der Klägerin bejaht.