Social Engineering wird von vielen Experten als die effektivste und effizienteste Möglichkeit zur Überwindung von Sicherheitstechnologien angesehen. Diese Technik nutzt den Faktor „Mensch“, um an geschützte Daten zu gelangen. Dieser Schwachstelle sind sich die Unternehmen bewusst, entsprechend versuchen sie diese Sicherheitslücken zu schliessen. Eine Möglichkeit ist das Durchführen von Audits. Dabei werden die Mitarbeiter durch spezialisierte Dienstleister (nachfolgend auch Social Engineers) auf die Probe gestellt. Diese simulierten Angriffe werfen jedoch einige Arbeitsrechtliche Fragen auf.
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Das Urheber- und Markenrecht im Internet
Durch das Internet ist es so einfach wie nie zuvor, fremde Inhalte zu kopieren und sie für eigene Zwecke zu benutzen. Oftmals wissen Nutzer gar nicht, dass sie gegen das Urheberrecht verstoßen, indem sie zum Beispiel ein fremdes Bild auf ihrer Homepage nutzen oder den Schutz einer Marke verletzen, indem sie diese für eigene Geschäftszwecke benutzen. Jedoch gilt das Urheberrecht- und Markenrecht uneingeschränkt auch fürs Internet. Durch technologische Entwicklungen wird ein neuer Rechtsraum geschaffen für den die Auslegung der Gesetzestexte geklärt werden muss.
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Suchmaschine in der Kritik ,,Google – Die neuzeitliche Rufmord-Maschine“
Im wahren Leben gilt: Wer meinen Ruf ruiniert, gegen den kann ich vorgehen. Das ist auch gut so. Denn der Ruf ist Teil unser Persönlichkeit. Im Netz ist die Sache komplizierter. Dort gibt es nicht einen Unschuldigen, der ein Gerücht in die Welt setzt. Es gibt vielmehr Millionen von Neugierigen, die das Gerücht kennen und durch zichfache Eingabe von Wörtern wie im Fall der Ex-Firstlady Bettina Wulff ,,Prostitution“ und „Escort“ in den Suchschlitz von Google dafür sorgen, dass genau diese Kombination als Suchvorschlag aufflackert. So funktioniert der Algorithmus von Google. Der BGH hat am 14. Mai dieses Jahres (Details zum Urteil im Blog von T. Jazvick auf dieser Seite) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Google durchaus für solche entstandenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Haftung gezogen werden kann. Diese Entscheidung gibt Bettina Wulff nun Hoffnung, die seit Jahren versucht die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlicht zu unterbinden.
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LG Köln: Der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Wie weit dürfen Kundenbewertungen gehen? Wo liegt die Grenze zwischen einer einfachen Kundenbewertung und einer Schmähkritik? Überwiegt die Meinungsfreiheit gegenüber dem Unternehmerpersönlichkeitsrecht der einzelnen Händler? Kürzlich beschäftigte sich das Landgericht Köln mit einer Klage zu eben diesen Fragen bezüglich vermeintlich verletzender Kundenbewertungen auf der Plattform www.amazon.de.