Seit dem 15.8.2019 kursiert der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Ziel des Referentenentwurfs ist, die Ahndung von Verbandsstraftaten auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Nach bisher geltendem Recht können Straftaten, die aus Verbänden (d.h. juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Darüber hinaus sollen erstmals Regelungen zu internen Untersuchungen gesetzlich normiert werden, wie die von der Rechtsprechung bereits praktizierte Honorierung der Errichtung und Fortentwicklung eines Compliance-Systems. Im Rahmen dieses Beitrags soll zunächst die bisher geltende Rechtslage, unter besonderer Berücksichtigung des bislang gegen Unternehmen eingesetzten Ordnungswidrigkeitenrechts, beleuchtet werden. Sodann werden die bislang bekannten und wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfs in den Blick genommen.
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Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität
- Samira Boutaleb
- 15. Februar 2020
- Categories: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kapitalmarktrecht
- Tags: Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Compliance-Management-System, Internal Investigation, Legalitätsprinzip, OWiG, Referentenentwurf, Sanktionierung, Unternehmensstrafbarkeit, Verbandsstraftat
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