In dem Urteil vom 26.03.2015 – 2Azr 237/14 hat sich das BAG mit der Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin auseinandergesetzt. Die Besonderheit in diesem Fall liegt darin, dass die Arbeitnehmerin nicht natürlich sondern aufgrund einer künstlichen Befruchtung schwanger geworden ist und grundsätzlich eine schwangere Arbeitnehmerin in den Mutterschutz fällt und nicht gekündigt werden kann.
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Schwanger oder nicht schwanger – Mutter- und Kündigungsschutz bei In-Vitro-Fertilisation
Der Zeitpunkt des Beginns einer natürlichen Schwangerschaft wurde durch Rechtsprechung bereits geregelt. Doch ab wann beginnt rechtlich eine In-Vitro-Schwangerschaft und der damit verbundene Kündigungsschutz? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in dem Urteil vom 26. März 2015 mit dieser Fragestellung beschäftigt.