Am 02.04.2014 verkündete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Zustimmung der Bundesregierung zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Gemäß § 1 Mindestlohngesetz mit einem Anspruch für alle Arbeitnehmer auf einen Stundenlohn von 8,50€ brutto. Alle Arbeitnehmer? Jedenfalls nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Doch ist diese Ausnahme rechtmäßig? Eine Prüfung am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.