Wer kennt das soziale Netzwerk heutzutage nicht. Facebook ist einer der beliebtesten Websiten der Welt und hat Milliarden von Mitgliedern. Geworben wird mit dem Slogen: „Facebook ermöglicht es dir, mit den Menschen in deinem Leben in Verbindung zu treten und Inhalte mit diesen zu teilen. Facebook eine offene und vernetzte Welt“. Vielen Usern ist gar nicht erst bewußt, dass sie mit der Registrierung gleichzeitig einen Teil ihrer Privatsphäre freiwillig aufgeben. Bereits seit der Veröffentlichung steht Facebook immer wieder der Kritik gegenüber, nicht für genug Datenschutz der User zu sorgen. Hier stellt sich insbesondere die Frage, in wie weit User in Ihren Grundrechten eingeschränkt werden dürfen und wie der Arbeitgeber dagegen vorgehen kann.
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LG Köln: Der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Wie weit dürfen Kundenbewertungen gehen? Wo liegt die Grenze zwischen einer einfachen Kundenbewertung und einer Schmähkritik? Überwiegt die Meinungsfreiheit gegenüber dem Unternehmerpersönlichkeitsrecht der einzelnen Händler? Kürzlich beschäftigte sich das Landgericht Köln mit einer Klage zu eben diesen Fragen bezüglich vermeintlich verletzender Kundenbewertungen auf der Plattform www.amazon.de.