Im Urteil II ZR 364/18 vom 08.01.2019 entschied der BGH, dass § 179a AktG nicht analog auf eine GmbH anwendbar ist. Des Weiteren kam der BGH zu dem Entschluss, dass bei der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH, der Geschäftsführer einen zustimmenden Beschluss der Gesellschafterversammlung braucht, auch wenn der Gesellschaftsvertrag kein entsprechenden Zustimmungsvorbehalt enthält.
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Alle dürfen mitmachen
Bei der Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist es unzulässig, einzelne Gesellschafter von dieser auszuschließen.
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Liquidation ist Gemeinschaftsangelegenheit
Bei der Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist es unzulässig, einzelne Gesellschafter von dieser auszuschließen.