Am 23.09.2015 urteilte der BGH über den Rechtsstreit zwischen Haribo und Lindt bezüglich des Vertriebs der in Goldfolie verpackten Schokobären. Der Fall wurde in den Medien viel beachtet, auch weil er grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbs- und Markenschutzrecht neu entschied oder bestätigte. Wichtig war vor allem die Frage, ob die Rechte an einer Wortmarke durch eine dreidimensionale Figur überhaupt verletzt werden können.
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Keine Unterscheidungskraft für Hasen
In der Rechtssache C 98/11 P entschied der EuGH am 24.05.2012, dass die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist.