Überforderung, finanzielle Einbußen, Kündigung. Davor sollen werdende Mütter, die im Arbeitsleben tätig sind, geschützt werden. Um der Diskriminierung werdender Mütter und Gefährdungen von Mutter und Kind vorzubeugen, greift der Mutterschutz. Der Arbeitgeber sollte diese Fakten kennen, dennoch musste das Arbeitsgericht Berlin mit dem Urteil vom 13.05.2015 darüber entscheiden, ob ein Arbeitgeber seine schwangere Arbeitnehmerin wiederholt kündigen kann und ob dieser Zustand einen Anspruch auf Geldentschädigung auslöst. Wie das Gericht entschieden hat, wird im Folgenden näher erläutert.
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Schwanger oder nicht schwanger – Mutter- und Kündigungsschutz bei In-Vitro-Fertilisation
Der Zeitpunkt des Beginns einer natürlichen Schwangerschaft wurde durch Rechtsprechung bereits geregelt. Doch ab wann beginnt rechtlich eine In-Vitro-Schwangerschaft und der damit verbundene Kündigungsschutz? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in dem Urteil vom 26. März 2015 mit dieser Fragestellung beschäftigt.
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Verhaltensbedingte Kündigung bei Beleidigung: Umstände des Einzelfalls beachten!
Grundsätzlich gelten Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen als Verstoß gegen die gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme aus dem Arbeitsverhältnis und stellen des Weiteren Störungen des Betriebsfriedens dar. Die Frage, ob sie jedoch eine fristlose oder ordentliche Kündigung rechtfertigen können, ist pauschal nicht zu beantworten, da stets alle Umstände des Einzelfalls gründlich abzuwägen sind.