„Volkswagen soll in jeder Hinsicht an der Spitze stehen, auch in Sachen verantwortungsvoller Unternehmensführung. [E]inen Vorreiter kann man unsere Industrie und damit auch Volkswagen […] sehr wohl nennen: bei den Arbeitsbedingungen, beim verantwortlichen Umgang mit den Ressourcen unseres Planeten macht uns wohl niemand etwas vor.“ So äußerte sich der damalige VW- Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn in einem Interview mit der „Welt“ im März 2015 – 6 Monate später, am 22. September 2015, trat er von seinem Posten im Rahmen der Dieselaffäre zurück. Zum Zeitpunkt des Interviews war ihm der Verbau der verbotenen Software an Fahrzeugen seines Konzerns zur Manipulation der Abgaswerte bereits lange bekannt gewesen. Mehrfach wurde die Mitteilungspflicht des Konzerns an die Öffentlichkeit versäumt. Folge sind u.a. Schäden in Milliardenhöhe auf Anlegerseite. Welche Folgen hat so ein rücksichtsloses Handeln der Konzerne, speziell am Beispiel VW, für Aktionäre und welche Möglichkeiten bleiben diesen, ihre Verluste zu auszugleichen?
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Der BGH-Beschluss zu den Prospektfehlern der Telekom AG beim „dritten Börsengang“ – Seine Bedeutung für 17.000 Kläger
Mit Beschluss vom 21.10.2014 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, ob die Telekom Deutschland AG im Rahmen ihres dritten Börsengangs im Jahre 2000 fehlerhafte Angaben im Verkaufsprospekt veröffentlichte. Da dies nach Ansicht des BGH zu bejahen ist, verwiesen sie das Verfahren an die Vorinstanz zurück, damit diese über die Schadensersatzansprüche der Kläger entscheiden kann. Ein Anspruch, der rund 17.000 Anleger beschäftigt und somit den größten Musterprozess in der Geschichte der Bundesrepublik darstellt. Auch verdeutlicht die Entscheidung des BGH die Darstellungs- und Informationspflichten gegenüber potentiellen Anlegern.
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KapMuG 2.0
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist zurück und soll in einer neuen Version für einen stärkeren, kollektiven Anlegerschutz sorgen.