„Volkswagen soll in jeder Hinsicht an der Spitze stehen, auch in Sachen verantwortungsvoller Unternehmensführung. [E]inen Vorreiter kann man unsere Industrie und damit auch Volkswagen […] sehr wohl nennen: bei den Arbeitsbedingungen, beim verantwortlichen Umgang mit den Ressourcen unseres Planeten macht uns wohl niemand etwas vor.“ So äußerte sich der damalige VW- Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn in einem Interview mit der „Welt“ im März 2015 – 6 Monate später, am 22. September 2015, trat er von seinem Posten im Rahmen der Dieselaffäre zurück. Zum Zeitpunkt des Interviews war ihm der Verbau der verbotenen Software an Fahrzeugen seines Konzerns zur Manipulation der Abgaswerte bereits lange bekannt gewesen. Mehrfach wurde die Mitteilungspflicht des Konzerns an die Öffentlichkeit versäumt. Folge sind u.a. Schäden in Milliardenhöhe auf Anlegerseite. Welche Folgen hat so ein rücksichtsloses Handeln der Konzerne, speziell am Beispiel VW, für Aktionäre und welche Möglichkeiten bleiben diesen, ihre Verluste zu auszugleichen?
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Dieselgate: Folgen und Chancen für Aktionäre, Recht und Wirtschaft
- Helen-Shaherah Düwert
- 15. Januar 2018
- Categories: Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht
- Tags: § 37 c WphG, § 37b WpHG, Ad-Hoc-Mitteilung, Aktienmarkt, Aktionäre, Dieselaffäre, Dieselgate, Insiderinformation, Kapitalanleger-Mustergesetz, KapMuG, Musterverfahren, OLG Braunschweig, Schadensersatz von Aktionären, Schadensersatz von Anlegern, Volkswagen, VW-Aktien, Winterkorn
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